Kosten
Die gesamten Hebammenleistungen und das Verbrauchsmaterial für Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Wochenbettbetreuung werden von Ihrer Krankenkasse ohne Selbstbehalt aus der Grundversicherung bezahlt.
| Hebammenleistungen | die Krankenkasse übernimmt |
| Geburtsvorbereitungskurse | Fr. 100.— |
| 6 Schwangerschaftskontrollen | gesamte Kosten |
| Wochenbettbetreuung bis 10 Tage nach der Geburt | gesamte Kosten |
| 3 Stillberatungen | gesamte Kosten |
| Nachuntersuchung 6 Wochen nach der Geburt | gesamte Kosten |
Zusätzliche Leistungen wie komplementärmedizinische Behandlungen oder Haushaltshilfe werden je nach Versicherungsgrad, Zusatzversicherung und Krankenkasse übernommen. Fragen Sie bei Ihrem Krankenversicherer nach.
Wünschen Sie unabhängig von einer Vorsorgeuntersuchung eine Beratung oder besuchen Sie die Hebammensprechstunde, während ihre Ärztin/ihrArzt die Vorsorgeuntersuchungen durchführt, richtet sich der Tarif nach dem Zeitaufwand.
Um die gewünschte Betreuung zu garantieren, leistet die freipraktizierende Hebamme vor und nach der Geburt, solange eine Betreuung notwendig ist, Bereitschaftsdienst. Diese Bereitschaft ist eine zusätzliche und unumgängliche Leistung der Hebamme, welche durch untenstehende Tarife zu entschädigen ist. Die Pikettentschädigung wird nicht aus der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt. Etliche Gemeinden übernehmen jedoch die Bezahlung nach Haus- und ambulanten Geburten und nach Frühentlassung aus dem Spital. In diesem Falle stellt die Hebamme direkt der Gemeinde Rechnung. Übernimmt die Wohngemeinde keine Pikettentschädigung, stellt die Hebamme der Wöchnerin die Rechnung. Je nach Zusatzversicherung kann die Rechnung zur eventuellen Rückerstattung an die Krankenkasse eingereicht werden.
Tarife: Hausgeburt CHF 200.-- / Betreuung im Wochenbett nach Hausgeburt oder Spitalgeburt CHF 115.--